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Die Geschichte des Roten Kreuzes

8. Mai 1828

Geburt Jean-Henri Dunant in Genf (Gründer des Roten Kreuzes)

1848

Mitgründer des Vereines Christlicher Junger Männer (CVJM)

1849

Beginn seiner Banklehre

1858

Gründung der Finanz- und Industriegesellschaft von Mons-Djémila

1859

Er reiste nach Italien um bei Napoleon dem III. wegen seiner algerische Geschäfte vorzusprechen

24. Juni 1859

Schlacht bei Solferino: 40.000 Tote und Verwundetet, ungenügende Pflege, Einsatz der Freiwilligen „Sono tutti fratelli“

1860

Dunant beginnt mit der Niederschrift von „Eine Erinnerung an Solferino“

1862

Das Buch „Eine Erinnerung an Solferino“ erscheint auf Kosten Dunats in einer Auflage von 1.600 Exemplaren.

17. Feb. 1863

Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)

26. Okt. 1863

Erste Genfer Konferenz

22. Aug. 1864

Erste Genfer Abkommen „Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felddienst“
Das Prinzip der Neutralität wird akzeptiert, Das rote Kreuz auf weisen Feld wir das Internationale Schutzzeichen des freiwilligen Sanitäsdientes sein. Es wird verboten Verwundete zu misshandeln oder zu töten.

1867

Henry tritt aus finanziellen Gründen aus dem Komitee aus.

1869

zweite Konferenz in Berlin

1884

dritte Konferenz in Genf

1901

erster Friedensnobelpreis für Dunant

18. Okt. 1907

Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See.
Verwundete und Schiffbrüchige im Seekrieg sind somit geschützt. Jeder angriff auf Ihr leben und jegliche Schädigung ihrer Person sind verboten.

30. Okt. 1910

Henry stirbt in Heiden am Bodensee

27. Juli 1929

Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen.
Kriegsgefangene dürfen werden beleidigt noch misshandelt oder getötet werden. Die Gewahrsamsmacht muss sie so verpflegen wie ihre eigene Truppe. Die Kriegsgefangene dürfen per Post mit den Angehörigen kommunizieren. Arbeiten dürfen Sie nur gegen Entgelt. Nach Kriegsende sind alle Gefangen nach Haus zu schicken.

12. Aug. 1949

Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Alle Personen die nicht am Krieg beteiligt sind, sind zu schützen. Zivilisten im Feindesland haben ein Recht auf Heimkehr. Menschen dürfen nicht verschleppt, umgesiedelt, gefoltert oder grausam behandelt werden. Jugendliche unter 18 dürfen nicht zur Arbeit verpflichtet werden.